...wenn Schneider und/oder Jobst auch in den Sack hauen (ugs zurücktreten)?
...dann wird es Nachfolger geben (müssen); jeder ist ersetzbar!
Wer königsblau im Herzen trägt, sieht niemals schwarz!
...dann wird es Nachfolger geben (müssen); jeder ist ersetzbar!
Das ist klar, aber der Vorstand muss doch aus mind. 2 Personen bestehen. Was passiert in dem Moment wenn nur noch einer da ist? Auf Bäumen wachsen solche Leute nämlich nicht.
Ich hoffe SEHR, dass das im Anstellungsvertrag entsprechend geregelt ist, dass eine Kündigung/Rücktritt nur fristgebunden möglich ist.
Lieber Staub aufwirbeln als Staub ansetzen!
Ich hoffe SEHR, dass das im Anstellungsvertrag entsprechend geregelt ist, dass eine Kündigung/Rücktritt nur fristgebunden möglich ist.
...nichts ist unmöglich...
Das ist bei unserem Verein definitiv wahr.
Lieber Staub aufwirbeln als Staub ansetzen!
...wenn Schneider und/oder Jobst auch in den Sack hauen (ugs zurücktreten)?
Der Vorstand ist kein Amt,von dem man zurücktreten kann,die Vorstandsmitglieder haben Arbeitsverträge mit jeweiligen Klauseln.Bei anderen Vereinen könnte man davon ausgehen,daß zumindest beim Finanzvorstand in naher Zukunft ein Nachfolger präsentiert und die Handlungsfähigkeit des Vorstands gesichert würde.Auf Schalke wird es sich noch hinziehen,bis man zumindest eine weitere Notlösung üräsentiert und bis zu dem Zeitpunkt müsste eine Vetragsauflösung mit Schneider eben warten.